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Zahlungsverzug

Zahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach Zugang der Polizze und der Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall sowie die Auflösung des Versicherungsvertrages. Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung (mit Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat bei Feuerversicherung) sowie der Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung) senden. Danach kann der Versicherer bei Nichtzahlung den Vertrag fristlos kündigen und ist im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzug und bei Bagetellverzug = 10% der Jahresprämie, höchstens 60 Euro)

Zahlweise

Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).

Zeitrente (Temporäre Rente)

Wird aus einer Lebensversicherung nur für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (etwa 10 oder 15 Jahre) bezahlt. (im Gegensatz zu Leibrenten, die bis zum Ableben der bezugsberechtigten Person vereinbart werden)

Zeitwert

Ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Er ergibt sich aus dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens weniger als 40% des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung besteht – nur der Zeitwert ersetzt!

Zession (Abtretung)

ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Gläubiger (Zessionar). Der Versicherungsnehmer (Zedent) ist zwar weiterhin Vertragspartner des Versicherers, kann aber ohne Zustimmung des Zessionars nicht mehr über den Vertrag verfügen, das Bezugsrecht geht ebenfalls auf den Zessionar über. Eventuell in Anspruch genommene Steuerbegünstigungen bei Lebensversicherungen, die nach dem 1.6.1996 abgeschlossen wurden, gehen verloren.

Zillmerung (gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren)

Ein nach dem Mathematiker Dr. August Zillmer (1831-1893) benannte Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen. Bei gezillmerten Tarifen werden die Abschluss- und Vertriebskosten mit den ersten gezahlten Prämien verrechnet (höchstens 40%o der Beitragssumme) – daher sind die Rückkaufswerte in den ersten Versicherungsjahren eher gering. Bei ungezillmerten Tarifen werden die Kosten über die gesamte Beitragszahlungsdauer des Vertrages verteilt, daher ergeben sich in den Anfangsjahren höhere Rückkaufswerte.

Zinsgewinne

Werden in der Lebensversicherung durch gute Veranlagung der verwalteten Gelder über den garantierten Rechnungszins liegende Überschüsse erwirtschaftet, spricht man von Zinsgewinnen. Diese müssen in angemessener Höhe dem Versicherungsnehmer in Form der Gewinnbeteiligung weitergegeben werden.

Zukunftssicherung gemäß §3(1) Z 15 EStG 1988

Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber bis € 300 pro Jahr lohnnebenkostenfrei in eine Kranken-, Unfall-, oder Lebensversicherung für alle oder eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern investieren kann. Für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu. Die Zukunftssicherung ist sowohl als Gehaltserhöhung als auch als Gehaltsumwandlung mit Einverständnis der Mitarbeiter möglich.

Zukunftsvorsorge (Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß §108 EStG

Um den Aufbau einer Privatpension zu fördern, begünstigt der Staat Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Auszahlung einer lebenslangen Rente ist bereits ab dem 40.Lebensjahr möglich, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre lang bespart wurde. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich. Die gesetzliche Veranlagungsstrategie sieht vor, dass der Aktienanteil (von bestimmten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) mindestens 40% betragen muss. Die Vorteile: - Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen 8,5% und 13,5%) (davon sind 5,5% fix + zusätzlich die jeweils gültige Bausparprämie) - Keine Versicherungssteuer - Kapitalgarantie bei Verrentung - Einkommenssteuerfreiheit der Rente lebenslang

Zulassungsstelle

Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft erfolgen – Hat die Versicherung, bei der die Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk, dann muss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

Zusatzversicherung

Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen: - Als zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung/Erweiterung zur Sozialversicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient. als Erweiterung eines Versicherungsvertrages um eine bestimmte Absicherung, wie etwa für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf, des Ablebens

Zuwachsplan (dynamische Beitragserhöhung)

Dient der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung bei Personenversicherungen Im Unterschied zur Indexklausel wird hier ein fixer Prozentsatz vereinbart um welchen sich (unabhängig vom Verbraucherpreisindex) die Versicherungssumme und die Prämie jährlich erhöht (ohne neuerliche Gesundheitsprüfung).

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