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Tätigkeitsschaden

Schäden an Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und können nur durch Vereinbarung gegen Mehrprämie versichert werden.

Taggeldversicherung

a) Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren eines Krankenhausaufenthaltes durch Auszahlung eines vereinbarten Betrages pro Tag des Spitalsaufenthaltes. b) Krankentaggeld: leistet bei Krankheit oder Unfall pro Tag eine im Vertrag vereinbarte Entschädigung für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang von Selbstständigen oder Freiberuflern.

Tarif

“Preisliste” der Versicherer. Im Tarif sind die Annahmerichtlinien sowie die Prämien für ein durchschnittliches Risiko festgesetzt. Weicht das zu versichernde Risiko von der Norm ab, so wird die Prämie entweder rabattiert oder aber um einen Zuschlag erhöht.

Taxe

Begriff in der Boots- und Yachtkaskoversicherung und bei der Versicherung von Kunst- und Sammlerobjekten: als Versicherungswert kann ein bestimmter Betrag (feste Taxe) vereinbart werden. Damit wird der Einwand einer Unterversicherung ausgeschlossen und im Totalschaden der vereinbarte und dokumentierte Wert geleistet (es sei denn die Taxe ist erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert).Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung: die Versicherungsleistung wird ohne Nachweis des tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrages (zu einer festen Taxe) pro Ausfallstag erbracht. Taxevereinbarungen sind von den Versicherern summenmäßig limitiert.

Technischer Beginn

Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Polizze. (zu unterscheiden vom vertraglichen (materiellen) Beginn, das ist der Zeitpunkt, von dem an die Leistungspflicht des Versicherers beginnt (nach Zahlung der Erstprämie und gegebenenfalls nach Ablauf einer Wartezeit).

Teilauszahlung

Lebensversicherung können auch mit Teilauszahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Zu festen Terminen oder in bestimmten flexiblen Zeiten werden Teile der Gesamtleistung ausbezahlt.

Teilentschädigung

In der Sachversicherung wird bei gänzlicher Zerstörung bzw. Abhandenkommen der versicherten Sache- solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sicher gestellt ist – vorerst eine Teilentschädigung geleistet (wenn Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind). Sobald der Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht ist, wird die Differenz zum Neuwert geleistet.

Teilhaberversicherung

Ablebensversicherung, die zur finanziellen Absicherung von Personengesellschaften bei Ableben eines Teilhabers dient.

Teilkasko (Elementarkasko)

deckt Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen), Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen und Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind Glasbruch, Kleingläser, Kollision mit Tieren aller Art, Schäden durch Tierbiss (Marderschäden) und Schäden durch Kollision mit unbekannten Fahrzeugen (Parkschäden) und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) mitversichert.

Teilschaden

bedeutet die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache – ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung (Reparaturkosten) und eine allfällige Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

Teilungsabkommen

sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischen KFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – unabhängig von der Verschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt. Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Schadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)

Terme Fix-Versicherung

Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. die Auszahlung erfolgt zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin. Bei Ableben der versicherten Person entfällt die Prämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als Aussteuer- oder Ausbildungsvorsorge der Kinder abgeschlossen.

Tierhalter-Haftpflicht

Als Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Eine passende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrt ungerechtfertige Ansprüche Dritter ab. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Todesfall-Versicherung (Risikoversicherung)

bietet eine Absicherung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Leistung fällig. Reine Todesfallversicherungen enthalten keinen Sparanteil, sodass kein Kapital angespart wird; solche Versicherungen dienen der Absicherung von Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten (zuzüglich Restwerte) der versicherten Sache dessen Wiederbeschaffungswert, so spricht man von einem Totalschaden. Bei Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird der Neuwert ersetzt, in der KFZ-Versicherung und Haftpflichtversicherung stets lediglich der Zeitwert.

Transportversicherung

Ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca 2000 vor Christus) Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Transporten, Reisen, Aufenthalten und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind wie etwa Beschädigung oder Zerstörung durch Elementarereignisse, wie Brand, Blitzschlag, Explosion. Erdbeben, Naturkatastrophen sowie Transportmittelunfall. Zusätzlich kann man Schäden durch Diebstahl, Beraubung oder Vernässung versichern. Weiters schützt die Kaskoversicherung das Transportmittel selbst (sofern wasser- bzw. schienengebunden). Weitere Zweige der Transportversicherung sind die Reisegepäck-, Ausstellungs-, Reiselager-, Musterkollektions-, Musikinstrumenten-, und Valoren- und Werkverkehrsversicherung sowie die Versicherung für Umzugsgut.

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