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Rabatt

= Nachlass auf die Prämie. Rabatte werden für bestimmte Sicherungsmaßnahmen (wie etwa Sicherheits-Eingangstüren), Vereinbarung von Selbstbehalten oder für eine entsprechende Vertragslaufzeit (Dauerrabatt), sowie im KFZ-Bereich für eine eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (Flottenrabatt) gewährt.

Raub (Beraubung)

ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt. Nicht zu verwechseln mit “einfachem Diebstahl” (Trickdiebstahl), bei dem keine Gewaltandrohung bzw. –ausübung vorliegt. Beraubung in den Versicherungsräumen bzw. bei Transportwegen ist im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung versicherbar.

Rechnungsgrundlagen

sind kalkulatorische Grundlagen für die Berechnung der Prämien und Rückstellungen in der Lebensversicherung. Folgende Komponenten fließen dabei ein: Risikoanteil je nach Tarif (Wahrscheinlichkeit des Eintritt des Ablebens (Sterbetafeln), Berufsunfähigkeit, schwere Krankheit), Gewinnkomponenten (langfristig erzielbarer Zinsertrag für die Veranlagung der Versicherungsprämien) sowie Kostenanteile für die laufende Betreuung und Verwaltung. Sämtliche Lebensversicherer müssen ihre Rechnungsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht zur Prüfung vorlegen.

Rechnungszins

darunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, die durch die Aufsichtsbehörde festgelegt wird – sie beträgt ab 1.4.2011 2% p.a. Die über den Garantiezinssatz erwirtschafteten Erträge werden in einem hohen Ausmaß in Form der Gewinnbeteiligung (jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.

Rechtspflichten

sind Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung, der Versicherer die der Leistungserbringung.

Rechtschutzversicherung

sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseiten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist). Diese Funktionen gelten jeweils nur für die versicherten Risiken (keine All-Gefahren-Deckung!).

Regress

ist das Rückgriffsrecht des Versicherers an den Schädiger. In der KFZ-Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer jedenfalls dem geschädigten Dritten gegenüber. Den an den Geschädigten geleisteten Schadenersatz kann der Versicherer jedoch vom Versicherten zurückfordern, wenn dieser z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, Fahrerflucht vorliegt oder die Prämie des Vertrages nicht bezahlt wurde (mit je € 10.901,–pro Obliegenheitsverletzung, maximal € 21.802,–pro Versicherungsfall)

Regulierung

1. Begriff aus dem Schadensbereich: die Schadensermittlung und -regulierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Versicherers, bei KFZ Schäden erfolgt in der Regel die Schadensregulierung direkt mit der Werkstätte. 2. Bei bestimmten Versicherungsverträgen, wie etwa Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflicht wird die Prämie jährlich nach dem tatsächlichen Jahresumsatz und/oder Bruttolohn- und -gehaltssummen reguliert (d.h. abgerechnet).

Rehabilitation

Im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge kann man Kosten für Rehabilitationszentren und Kuranstalten mitversichern (z.B. in der Sonderklasse- oder in einer Taggeldversicherung)

Reine Vermögensschäden

sind Schäden am Vermögen des Geschädigten (Umsatzeinbußen, Betriebsausfall), die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Im Unterschied zu abgeleiteten Vermögensschäden sind reine Vermögensschäden nur mit Zusatzprämie in der Haftpflichtversicherung versicherbar.

Reiseversicherung

Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eine Vielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, wie etwa bei Unfall, Krankheit, Bergung, Rückholung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks bis hin zu Fahrt- oder Flugversäumnis oder verspäteter Ankunft sowie Kostenersatz bei Reisestorno bzw. -abbruch. Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss die Reiseversicherungsbedingungen genau durchlesen – beachten Sie vor allem die Ausschlüsse und die Obliegenheiten!

Rendite

ist die tatsächliche Verzinsung (abzüglich der Kosten) des investierten Kapitals. Sie wird meist in Prozent auf Jahresbasis gemessen.

Rentenversicherung

ist heute das wichtigste Instrument zur Absicherung der privaten Altersvorsorge, mit der eine lebenslange (Leib)Rente garantiert ist. Es können zusätzlich verschiedene Sicherheiten (Garantiezeitraum, Rückgewährsgarantie, Witwen- und Waisenübergang) eingebaut oder aber steigende bzw. fallende Rentenzahlungen beantragt werden. Die Leistung kann durch laufende Prämienzahlung oder aber mittels Einmalerlag (aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ist anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung möglich. Hierbei ist aber zu beachten, dass eventuell steuerlich geltend gemachte Sonderausgaben bei Kapitalabfindung rückzuerstatten sind.

Rentengarantiezeit

stellt einen vereinbarten Zeitraum dar, für den eine Rente ab Beginn der Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung vom Versicherer jedenfalls gezahlt wird – auch wenn die bezugsberechtigte Person bereits vor Ablauf dieser Frist sterben sollte. Beispiel: Es wird eine lebenslange Rente ab dem 65 Lebensjahr mit 10 Jahren Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Bezugsberechtigte mit 70 Jahren, so erhalten die Hinterbliebenen noch 5 Jahre lang die Rentenzahlung.

Rentenwahlrecht

Kapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt, man kann sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit als lebenslange Rente auszahlen lassen. Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhe nach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigen Berechnungsgrundlagen.

Repräsentantenhaftung

Der Versicherungsnehmer haftet für seine Repräsentanten (mit Vertretungs- oder ähnlicher Befugnis wie z.B. Prokuristen, Handlungsbevollmächtigen usw.) wie für sein eigenes Verhalten.

Restschuldversicherung

ist eine spezielle Ablebensversicherung, die meist zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme fällt im selben Verhältnis wie die Kreditsumme – im Ablebensfall der versicherten Person wird mit der Versicherungssumme die noch offene Kreditsumme getilgt.

Restwert

stellt den momentanen Wert eines Fahrzeuges dar und orientiert sich am Eurotax- Gebrauchtwagen-Index. Im Schadensfall ist der Restwert mitentscheidend für die Entschädigungsleistung.

Retrozession

ist die Bezeichnung für die Rückversicherung von besonders großen Risiken von einem Rückversicherer bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen.

Rettungspflicht

im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht (Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen – bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.

Richtlinie (EU-Richtlinie)

Rechtsakte der EU, die der Vereinheitlichung diverser Geschäftsgebarungen, Verordnungen und Regelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten dienen. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen der Mitgliedsländer Form und Mittel der Umsetzung in nationales Recht.

Risiko

ist die Möglichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, daher spricht man auch von “versicherter Gefahr”. Die Einschätzung des Risikos (Schadensstatistiken und Gesetz der großen Zahl) stellt die Grundlage für die Prämienberechnung in der Schadenversicherung dar. In der Personenversicherung werden zur Einschätzung des Risikos Sterbetafeln herangezogen.

Risikoanalyse

dient der Erfassung und Dokumentation der vorhandenen und potentiellen, zukünftigen Risiken anhand objektiver Kriterien unter Zuhilfenahme diverser Checklisten, Unterlagen oder Risikobesichtigung (Erstellung von Gutachten). Durch die Risikoanalyse des Versicherungsberaters kann der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Minimierung oder Eliminierung eines oder mehrerer Risken treffen, entscheiden, welche Risiken er selbst tragen kann und ein optimaler Versicherungsschutz für die verbleibenden Risiken gefunden werden.

Risikoauschluss

Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz mit dem Ziel, kalkulierbare Risiken zu ermöglichen und eine vernünftige Prämiengestaltung bieten zu können. Im Allgemeinen sind daher schwer einzuschätzende Risiken, wie etwa Kriegsereignisse, innere Unruhen, schwere Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Lawinen), Radioaktivität ausgeschlossen. Im Besonderen gelten Risikoausschlüsse für das jeweilige Risiko, wie etwa die Ausübung gefährlicher Sportarten in der Unfallversicherung oder Wettfahrten in der KFZ-Versicherung. Individuelle Risikoausschlüsse kann der Versicherer z.B. bei Vorerkrankungen in der Krankenversicherung vereinbaren.

Risikoprämie

ist der Teil der Prämie, der nach Abzug der Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadensaufwendungen verwendet wird.

Risikoprüfung

Vor Annahme eines Antrages prüft der Versicherer, ob ein normales oder erhöhtes Risiko vorliegt. Anhand verschiedener Kriterien (Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, persönlichen Risiken durch Beruf, Hobby oder Sport, wirtschaftliche Situation des Antragstellers) entscheidet der Versicherer über die Annahme oder Ablehnung des Antrages bzw. über eine Annahme mit entsprechenden Risikozuschlägen.

Risikozuschlag

Zum Ausgleich von erhöhten Risiken verlangt der Versicherer im Einzelfall Prämienzuschläge zum Normaltarif z.B. bei Ausübung von gefährlichen Berufen oder Sportarten in der Unfallversicherung oder aber bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.

Risk-Management

heißt, Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen, bewerten, erfassen sowie die Handlungsalternativen prüfen (vermeiden, minimieren, begrenzen, selbst tragen oder auslagern). Bestimmte Risiken kann man an einen Versicherer abwälzen (z.B. sich gegen finanzielle Auswirkungen eines Schadensfalles absichern = versichern). Riskmanagement bedarf aber auch der permanenten Überwachung und Sicherung.

Risikoversicherung (Ablebensversicherung)

ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen. Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Bei Abschluss kann man ein Umwandlungsrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung vereinbaren.

Risikozusatzversicherung

Ist eine zusätzliche, über die tariflich errechnete Summe einer Kapitallebensversicherung hinausgehende vereinbarte Todesfallsumme, die als Zusatztarif im Vertrag dokumentiert wird.

Risikozwischenversicherung

Bei Lebensversicherungen kann auf Antrag für die Dauer von ein bis zwei Jahren der Sparanteil der Prämie ausgesetzt werden – nur die Prämie für den verbleibenden Todesfallschutz wird bezahlt.

Rohbauversicherung

bietet kostenlosen Versicherungsschutz (mit gleichzeitiger Beantragung der zukünftigen Eigenheimversicherung) für den Rohbau gegen Schäden durch Feuer und Sturm (Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude vollständig geschlossen ist) sowie Gebäude- und Grundstückshaftpflicht – er endet mit Bezugsfertigstellung des Gebäudes.

Ruhen des Vertrages

Für bestimmte Dauer (z.B. 6 Monate in der KFZ-Versicherung, wenn die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden) kann man das Ruhen eines Versicherungsvertrages beantragen – so zB. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste leistet. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistet werden.

Rückdatierung

Ist eine Zurückverlegung des technischen Beginns hauptsächlich bei Lebensversicherungen, um ein früheres Eintrittsalter und somit eine günstigere Prämie oder aber eine kürzere Laufzeit zu erreichen.

Rückdeckungsversicherung

dient zur Absicherung einer Leistungszusage des Unternehmens an den Mitarbeiter. Mittels einer Rückdeckungsversicherung finanziert das Unternehmen die Zusage, beispielsweise einer lebenslangen Firmenpension.

Rückholkosten

sind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransportes von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahe gelegenen Krankenhaus. Bei Ableben werden auch die Überführungskosten übernommen. Diese Kosten sind im Rahmen einer Unfall- oder Krankenversicherung mitversicherbar.

Rückgewähr

Begriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während der Rentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.

Rückkaufswert

ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglich Kosten (für Vertragserrichtung und –verwaltung, Versicherungssteuer und den Risikokosten bei Er- Ablebenstarifen). Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist –vor allem in den ersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden.

Rücktritt

ist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Ein befristetes Rücktrittsrecht besteht für den Versicherungsnehmer, wenn keine Versicherungsbedingungen oder Informationen über die Prämie vor Unterfertigung des Antrages oder eine Antragsdurchschrift ausgefolgt wurden. Für Konsumenten besteht ein befristetes Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auf Betreiben des Versicherers und außerhalb von dessen Geschäftslokal zu Stande gekommen ist. Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug der Erstprämie vom Vertrag zurücktreten sowie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Rückversicherer

ist der Versicherer des Erstversicherers und wird in Anspruch genommen, wenn das zu übernehmende Risiko für einen Versicherer zu groß ist. Im Gegensatz zum Mitversicherer ist der Rückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.

Rückwertsdeckung

bei bestimmten Risiken wie etwa Vermögensschadenhaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen kann man vereinbaren, dass Deckung gewährt wird für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss verursacht wurden (z.B. für einen Zeitraum von 2 Jahren). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedenfalls bereits bekannte gewordene Schadensfälle.

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