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Eigenheimversicherung

bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.

Einbruchdiebstahl

liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.

Einlösungsfrist

nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.

Einmalerlag

Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen ist.

Eintrittsalter

ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.

EDV/Elektronik- bzw. Elektrogeräteversicherung

bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust aufgrund eines versicherten Schadens.

Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung

Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch • Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc) • Brand, Explosion • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder • Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen • Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherern mitversichert werden.

Elementarschädenversicherung

ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Endalter

Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.

Ende der Versicherung

Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.

Entschädigung

ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme – denn es gilt jedenfalls das –> Bereicherungsverbot

Erbschaftssteuerversicherung

Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.

Erlebensversicherung

nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.

Ersatzversicherung

wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.

Erstprämie

ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei –> Einlösungsfrist.

Erstrisikoversicherung

bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige –> Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig angewandt bei den “Nebenkosten”, wie z.B. Aufräumungskosten, bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.

Erwerbsunfähigkeit

liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer –> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.

Europäischer Unfallbericht

Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht sollte daher – vor allem bei Reisen ins Ausland – stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.

Excedent

Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.

Excedentenversicherung

Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Architekten) – sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme.

Extended Coverage

bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, Innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.

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