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Garantieverzinsung

Ab 1.4.2011 beträgt die durch die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde festgelegte Garantieverzinsung auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen 2% p.a. Dieser Wert wird auch als “Rechnungszins” bezeichnet und gilt für die gesamte Versicherungsdauer. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge werden in Form von (jährlichen) Gewinnbeteiligungen den Verträgen gutgeschrieben – diese können jedoch nicht garantiert werden und hängen von der Marktentwicklung ab.

Gebäudeversicherung

ist die Versicherung einer Immobilie – meist werden mehrere Risiken (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht) in einer Gebäudebündelversicherung abgedeckt.

Gefahrenerhöhung

ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände, die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden. Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.B. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Ferienwohnung) ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann den Vertrag binnen einem Monat fristlos kündigen.

Gefahrenklasse

Bei manchen Versicherungssparten (z.B. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw. beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach “Gefahrenklassen”). Betriebe bzw. Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit erhalten geringere Prämien als solche mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.

Gefährdungshaftung

Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers (im Unterschied zur Verschuldenshaftung). Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z.B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-, Luftverkehrs-, Atomhaftpflicht, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Forstgesetz) In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurde damit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung im Kraftfahrzeugbereich bedeutet, dass schon allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halter verpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.

Gehaltsumwandlung

ist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf €300,– Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension.

Geltungsbereich

In Versicherungsverträgen werden jeweils der räumliche und der zeitliche Geltungsbereich dokumentiert. Der räumliche Geltungsbereich gibt an, wo der Versicherungsschutz gültig ist. Lebens- und Unfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geographischem Sinn, den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Der zeitliche Geltungsbereich gibt an, für welchen Zeitraum die Versicherung gilt. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz begrenzt durch die Bestimmungen über die Prämienzahlung und eventuellen Wartezeiten.

Generalpolizze

ist ein Begriff aus der Transportversicherung, bei der der Versicherer auf Einzel- Transportanmeldungen verzichtet und für die laufend zu versichernden Risiken (je nach Versicherungssummen, Warenart, Transportwege und –mittel) im Voraus Deckung gewährt. Zu einem bestimmten Termin muss der Versicherungsnehmer die durchgeführten Transporte gesammelt zwecks nachträglicher Prämienabrechnung melden.

Genesungsgeld

Kann im Rahmen einer privaten Unfallversicherung – und zwar mit dem Baustein Krankenhaustagegeld – abgeschlossen werden. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet der Versicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für die häusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer)

Geschädigter (Dritter)

In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber dem Versicherungs-nehmer den Schaden geltend macht; die Entschädigungsleistung erhält er vom Versicherer. Rechtsanspruch gegen den Versicherer besteht allerdings keiner, außer in der KFZ- Haftpflichtversicherung – hier hat der Geschädigte einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.

Gesundheitsprüfung

Für den Abschluss einer Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Feststellung des Gesundheitszustandes Voraussetzung. Im Allgemeinen genügt die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen am Antrag. Erst ab höheren Versicherungssummen bzw. höherem Abschlussalter ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Gewinnbeteilung

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer am Gewinn, der aus der Veranlagung seiner einbezahlten Prämien erwirtschaftet wird, beteiligt. Versicherer sind verpflichtet einen Großteil dieser Gewinne an den Kunden weiterzugeben. Da diese von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängen, können sie nicht garantiert werden. Die im Angebot ausgewiesene Gewinnbeteiligung stellt eine Modellberechnung dar, denen die aktuellen Marktverhältnisse zugrunde liegen – sie ist daher stets unverbindlich. Der Versicherungsnehmer ist jährlich über den Stand der erworbenen Gewinnbeteiligung seines Vertrages zu informieren.

Glasversicherung

ist die Versicherung von Glasscheiben (Fenster, Türen, Vitrinen und sonstige Flachgläser) gegen Zerbrechen. Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser. Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (außer Reinigung)oder beim Transport entstehen. Spezialverglasungen müssen gesondert versichert werden. Meist wird die Glasbruchversicherung im Rahmen einer Haushalts-, Eigenheim- oder Betriebsbündelversicherung abgeschlossen.

Gliedertaxe

Begriff aus der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad, der bei völligem Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht. Sie dient auch zur Bemessungsgrundlage für die Leistung der Unfallversicherung. So bedeutet beispielsweise der Verlust der Sehkraft eines Auges gemäß Gliedertaxe 35% Invalidität, der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Armes 70% Invalidität . Manche Versicherer haben höhere Prozentsätze festgesetzt.

Grobe Fahrlässigkeit

Handeln ohne die gebotene Sorgfalt, mit der ein Schaden hätte vermieden werden können. (Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Sicherungen nicht angewendet, sodass ein Einbruchschaden folgt) Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden seinen Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit holt sich der Versicherer das Geld wieder beim Verursacher zurück (Regress)

Grundstufe (Bonus-Malus-System)

Als Grundstufe bezeichnet man in der KFZ-Haftpflichtversicherung die Stufe 9 (für Neueinsteiger)

Grüne Karte

Die grüne Versicherungskarte (“Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr”) bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug, dass Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes besteht. Die Karte wird vom Haftpflichtversicherer ausgestellt und enthält alle Angaben über die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung und Adressen von Regulierungsbüros, an die sich der Geschädigte im Gastland um Rat und Hilfe wenden kann. Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU, bzw. des EWR oder nach Zypern genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. In welchen Ländern eine Grüne Karte mitzuführen ist, erfahren Sie z.B hier

Gruppenversicherung

auch Kollektivverträge genannt, werden von Unternehmen, Vereinen, Organisationen zu Gunsten von Mitarbeitern oder Mitgliedern mit günstigeren Konditionen und Annahmebedingungen als Einzelverträge abgeschlossen. Meist handelt es hierbei sich um private Krankenvorsorgen, Unfall- oder Lebensversicherungen

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