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Dauerrabatt

Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.

D&O Versicherung

(amerik. “Directors and Officers Liability Insurance”) ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.

Deckungsbeitrag

ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.

Deckungskapital

nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.

Deckungssumme

ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.

Deckungsstock

werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens- ,privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungs-aufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.

Deckungszusage

auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der KFZ-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.

Deferred Compensation

engl. “aufgeschobene Vergütung”: Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,– im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.

Dekontamination

Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durch Löschwasser). Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.

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