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Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler)
ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 94 Z 76 der Gewerbeordnung und ist an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
Die Hauptaufgaben des Versicherungsmaklers liegen in der optimalen Beratung des Versicherungskunden
zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes und umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • die angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden,
  • die Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes,
  • die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes,
  • die Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen und
  • die Unterstützung im Versicherungsfall (Schäden und Leistungen).

In seiner Tätigkeit ist der Versicherungsmakler unabhängig und seinem Auftraggeber verpflichtet.

Wer ist der Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmakler ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.Der Versicherungsmakler steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.Der Versicherungsmakler verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungsverträge seines Kunden und ist somit als Spezialist und Sachverständiger erster Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen.

Was macht der Versicherungsmakler?

(Bewegen Sie die Maus über die verschiedenen Punkte, um mehr zu erfahren)

 

Risikoanalyse und Deckungskonzept

Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes

Polizzenprüfung

Schadensabwicklung - Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsfalles 

Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung 

Wer sind die Auftraggeber des Versicherungsmaklers?

Auftraggeber der Versicherungsmakler sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte, gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.

 

Was kostet die Beratung / Vermittlung durch den Versicherungsmaklers?

Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die Tätigkeit des Versicherungsmaklers vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versicherungsberatung und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und Versicherungsmakler ein Honorar vereinbart.

 

Welche Vorteile bietet der Versicherungsmakler für den Auftraggeber?

Nur der Versicherungsmakler ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber verpflichtet. Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:

  • Sachverständige Einschätzung der Risikosituation
  • Prämienersparnis durch Marktkenntnisse
  • Unabhängige Beratung und Vertretung im Schadensfall

Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und Versicherungsmakler können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.

Dieses Berufsbild wurde in der Ausschusssitzung des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten am 16. März 2006 einstimmig beschlossen.

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Wir verstehen uns als unabhängige Versicherungsmakler und Berater in Versicherungs-Angelegenheiten. Wir analysieren Ihre individuelle Risikosituation und überprüfen Ihre bestehenden Versicherungsverträge.

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