Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler)
ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 94 Z 76 der Gewerbeordnung und ist an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.
Die Hauptaufgaben des Versicherungsmaklers liegen in der optimalen Beratung des Versicherungskunden
zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes und umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:
In seiner Tätigkeit ist der Versicherungsmakler unabhängig und seinem Auftraggeber verpflichtet.
Der Versicherungsmakler ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.Der Versicherungsmakler steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.Der Versicherungsmakler verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungsverträge seines Kunden und ist somit als Spezialist und Sachverständiger erster Ansprechpartner in allen Versicherungsfragen.
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Risikoanalyse und Deckungskonzept
Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
Polizzenprüfung
Schadensabwicklung - Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsfalles
Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung
Auftraggeber der Versicherungsmakler sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte, gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.
Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die Tätigkeit des Versicherungsmaklers vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versicherungsberatung und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und Versicherungsmakler ein Honorar vereinbart.
Nur der Versicherungsmakler ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber verpflichtet. Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:
Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und Versicherungsmakler können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.
Dieses Berufsbild wurde in der Ausschusssitzung des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten am 16. März 2006 einstimmig beschlossen.
Wenn bei Ihnen ein Schaden entstanden ist, können Sie hier die nötigen Informationen an uns senden. So erhalten wir die Daten schneller und die Schadens - Wiedergutmachung kann rascher erfolgen.
Wir arbeiten mit allen namhaften Versicherungsanstalten und Banken zusammen um für Sie die besten und vor allem kostengünstigten Varianten anbieten zu können.