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Sachversicherung

leistet Ersatz bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen. Die wichtigsten Sachversicherungen sind Gebäude- und Haushaltsversicherungen sowie industrielle und gewerbliche Feuerversicherungen.

Sachverständigenverfahren

Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen zur Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens beauftragen. Beide Sachverständige wählen einen dritten als Obmann – dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen der beiden Gutachten. Grundsätzlich sind die Gutachten der Sachverständigen verbindlich und Grundlage für die Entschädigung.

Schadenfallkündigung

Nach Eintritt eines Schadensfalles in der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Beachtung bestimmter Fristen kündigen (paritätisches Kündigungsrecht).

Schadenfreiheitsrabatt

wird von Versicherern bei schadensfreiem Verlauf und meist entsprechender Vertragsdauer gewährt z.B. in der Kaskoversicherung.

Schadensmeldung

Bei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über den Hergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers. Bei Haftpflichtschäden geben Sie dem geschädigtem Dritten gegenüber kein Schuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer. Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Parkschaden, Wildschäden, Fahrerflucht und Vandalismus an Ihrem KFZ verständigen Sie sofort die Polizei.

Schadenminderungspflicht

ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers – er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.

Schadenquote

sind die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (in Prozent ausgedrückt) und stellen ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer dar.

Schadenrückstellung

für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden bilden Versicherer Rückstellungen.

Schlüsselpersonenversicherung (Keyman-Versicherung)

Ist eine Ablebensversicherung oder Unfallvorsorge, die ein Unternehmen für verantwortlich leitende Personen (Mitarbeiter in Schlüsselpositionen) abschließt, um bei Invalidität oder Ableben den finanziellen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Schlussgewinn

bedeutet, dass Teile der Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen nicht laufend, sondern erst am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Schmerzensgeld

ist die Ablöse in Geld für körperliche oder seelische Verletzungen. Der Geschädigte kann für solche Beeinträchtigungen eine entsprechende Entschädigung verlangen.

Schweigepflicht-Entbindungsklausel

Am Versicherungsantrag von Personenversicherungen integrierte Klausel – durch die Unterschrift des Versicherungsnehmers entbindet dieser Ärzte und Sozialversicherungsträger von der ärztlichen Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursache im Leistungsfall zu ermitteln.

Schwere Erkrankung (Dread Disease)

Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Form der Lebensversicherung: die Versicherungsleistung wird bereits bei ausgewählten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinsonsche Krankheit erbracht.

Sekundärrenditrate

Zur Berechnung des Garantiezinses in der Lebensversicherung wird die Sekundärmarktrendite der jeweils letzten zehn Jahre, vermindert um einen Sicherheitsabschlag herangezogen.

Selbstbehalt

bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung. Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei Kasko- und bestimmten Haftpflichtversicherungen werden grundsätzlich Selbstbehalte im Schadensfall vorgeschrieben.

Selbstmord

Bei Selbstmord der versicherten Person wird in der Lebensversicherung nicht die Versicherungssumme, sondern lediglich das Deckungskapital ausbezahlt (Ausnahme: wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, wird die volle Leistung erbracht). Viele Versicherer leisten die volle Versicherungssumme bei Selbstmord, wenn der Abschluss der Versicherung zumindest drei Jahre zurück liegt oder aber bei Vereinbarung der sog. Unanfechtbarkeitsklausel ohne Wartezeit.

Sengschaden

entsteht durch Hitzeeinwirkung ohne Flammenbildung (z.B. durch Glut, Heizkörper, Bügeleisen) und ist in der Feuerversicherung nicht gedeckt.

Sicherheitsvorschriften

Zur Wahrung des Versicherungsschutzes muss man bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten. Diese sind in den vertraglichen Bedingungen geregelt, wie z.B. dass die Versicherungsräumlichkeiten bei Verlassen stets versperrt werden müssen und vereinbarte Sicherungen anzuwenden sind. Bei länger als 72 Stunden unbewohnten Objekten sind die wasserführenden Leitungen abgesperrt zu halten. Jedenfalls ist jegliche Änderung oder Entfernung von vereinbarten Sicherungen meldepflichtig!

Skadenz (Hauptfälligkeit)

ist das Datum der Fälligkeit der Prämienzahlung für die vereinbarte Versicherungsperiode.

Sofortrente

Mit einer einmaligen Kapitalzahlung (Einmalerlag) in eine Lebensversicherung kann man eine sofort beginnende lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren.

Solvabilität

ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens

Solvency II

Zukünftige Eigenkapital-Richtlinie (Umsetzung 2008 geplant), die Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement von Versicherungsgesellschaften im Bereich Lebensversicherung streng überwachen wird. Darüber hinaus soll damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt geschaffen werden.

Sonderausgaben

sind im §18 Einkommenssteuergesetz geregelt. Es handelt sich um bestimmte Aufwändungen – Prämien für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen, Aufwändungen zur Wohnraumbeschaffung, Sanierung von Wohnraum sowie Kauf von jungen Aktien und Genussscheinen – die von den Einkünften abgezogen werden können und somit die Steuerbelastung reduzieren. Der Höchstbetrag beträgt € 2.920,– p.a. (für Alleinverdiener zusätzlich € 2.920,- und zusätzlich € 1.460,– ab drei Kindern), ein Viertel der bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemachten Aufwändungen (abzgl. Pauschale von € 60,–p.a. für alle Steuerpflichtigen) kann steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Jahresgesamteinkommen von € 36.500,– vermindert sich die Absetzbarkeit und entfällt ab € 50.900,– Jahresgesamteinkommen gänzlich. Hinweis: Prämien für Lebensversicherungen sind nur dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn bei Ablauf eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wurde (bei Kapitalauszahlung erfolgt eine Nachversteuerung!)

 

Sondermüll

ist gefährlicher Abfall (Problemstoffe, gefährlicher Abfall, kontaminiertes Erdreich) und bedarf einer speziellen Entsorgung. Besonders nach einem Brandschaden verursacht die Beseitigung von Sondermüll und kontaminiertem Brandschutt oft hohe Kosten. Diese Mehrkosten sollte man daher bei Abschluss einer Feuerversicherung (ev. auch bei Sturmversicherung) zusätzlich mitversichern.

Sparprämie

Die Prämie von Lebensversicherungen besteht aus einem Spar- und Risikoteil (sowie Kostenanteil) Die Sparprämie wird verzinslich angesammelt und bildet am Ende der Laufzeit die Erlebenssumme.

Sperrschein

bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten gesperrt (vinkuliert) wird. Dies geschieht meist im Zuge von Finanzierungen und betrifft meist die Feuerversicherung für das zu finanzierende Objekt sowie Lebensversicherungen als Absicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.

Spitalgeld

kann man als Zusatzdeckung zu einer privaten Unfall- und Krankenversicherung beantragen. Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes erhält man einen fix vereinbarten Tagessatz.

Spitalskostenversicherung

deckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten) inklusive Transportkosten. Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz einer Sozialversicherung für Nicht-Sozialversicherte oder aber als Erweiterung der Sozialversicherung für die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.

 

Sprinkler-Leckageversicherung

Sprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einer solchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Gedeckt sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen.

Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Pensionszusatzversicherung)

ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird: zu den einbezahlten Prämien wird eine staatliche Prämie zwischen 8,5% und 13,5% p.a. gewährt. Darüber hinaus ist diese Art der Vorsorge von der Versicherungssteuer befreit. Bei Pensionsantritt erhält die versicherte Person eine garantierte lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension. Veranlagt werden die Beiträge zu mindestens 30% in vorwiegend heimischen Aktien oder in einen anderen Deckungsstock – wobei bei Auszahlung der Pensionsleistung jedenfalls eine Kapitalgarantie gewährt wird. Mit dem „Lebenszyklusmodell“ hat der Gesetzgeber ab 1.1.2010 die verpflichtende Aktienquote auf 30% herabgesetzt. Diese reduziert sich auf bis zu 15% , je näher der Versicherte sich seinem Pensionsantritt nähert. Ab dem vollendeten 45 Lebensjahr auf 25% und ab dem 55 Lebensjahr auf 15%. Die Mindestvertragsdauer beträgt 10 Jahre. Alle Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können diese begünstigte Vorsorge abschließen.

Sterbegeldversicherung

ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.

Sterbetafeln

werden vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im 10-Jahres-Rhythmus erstellt und dienen den Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Lebenserwartung. Neben dem Rechnungszins sind die Sterbetafeln wichtige Grundlage für die Prämienberechnung von Lebensversicherungen. Daraus ergibt sich wiederum die Renten- bzw. Kapitalleistung am Ende der Laufzeit. Derzeit werden die Sterbetafeln aus 2001 verwendet.

Steuerliche Absetzbarkeit

Prämien für private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Limit 25% der geleisteten Prämien bis max. € 2.900 pro Person pro Jahr) Betriebliche Versicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – bei betrieblichen Lebensversicherung ist das Deckungskapital jedoch zu aktivieren.

Stichtagsversicherung

Begriff aus der Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Warenwert starken jährlichen Schwankungen, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert an den Versicherer. Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten.

Stilllegung

im Kfz-Bereich: bei Rücklegung der Kennzeichen für eine bestimmte Zeit (z.B. bei Motorrädern während der Wintermonate) kann man bei manchen Versicherern Prämien sparen. Es sind jedoch bestimmte Hinterlegungsfristen zu beachten! in der Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder während der Karenzzeit.

Storno

ist die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Eine vorzeitige Stornierung von Lebensversicherungen ist meist mit Nachteilen verbunden, in der Sachversicherung kann es zur Nachverrechnung von gewährten Dauerrabatten kommen.

Stundung

ist eine Vereinbarung mit dem Versicherer über einen Aufschub der Prämienzahlung ohne Verlust des Versicherungsschutzes.

Sturmversicherung (Elementarschadenversicherung)

Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden an Verglasungen.

SVS/RVS Speditions-Versicherungs-Schein / Rollfuhr-Versicherungs-Schein(

Spediteure sind gemäß §39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs erwachsen können, eine Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat. Dabei gelten gesetzliche Höchsthaftungssummen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes gelten und limitiert sind (dzt. maximal € 1.090,– pro Sachschadensfall). Der Auftraggeber kann diese Versicherung schriftlich ablehnen (erklärt sich als “Verbotskunde”) und selbst eine seinen Bedürfnissen entsprechende Transportversicherung abschließen.

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